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1294. Dezember 27. Krakau.

6 kal. Jan. ind. septima.

Wenzel, König der Böhmen, Herzog von Krakau und Sendomir, auch Markgraf von Mähren, giebt dem Cisterzienserkloster von Clara Tumba (Mogila) die Erlaubniss, seine Stiftsgüter zu deutschem Rechte auszusetzen, darunter auch Dombrowa, welches die Herausgeber des betr. Urkundenbuches mit Gross-Dombrowka bei Beuthen erklären, über welches Gut sie auch anderweitige Notizen beibringen. Allerdings deutet der Zusatz in der Urkunde prope Darst mehr auf einen Ort im Sendomir sehen. Schwierig ist ausserdem auch die Feststellung des Jahres. Der sonstigen Sitte nach, welche den Jahresanfang auf Weihnachten setzte, würde man das Jahr 1293 annehmen müssen, doch passt die Indiktionszahl 7 nur auf 1294.

O. Z.


Aus dem Orig., dessen S. verloren, abgedruckt in dem Diplomat. Clarae Tumbae Krakau 1805 p. 33.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.